DSFinV-K
Im Rahmen der Kassensicherungsverordnung (Kassengesetz 2020) wurde ein einheitliches Datenübertragungsformat definiert. Diese standardisierte Schnittstelle nennt sich DSFinV-K 2.2. Ganz allgemein soll damit die Prüfung der Aufzeichnungssysteme erleichtert und beschleunigt werden. Diese Schnittstelle ist seit dem 01.01.2020 verpflichtend gültig, wurde aber bis zum heutigen Zeitpunkt mehrfach erweitert und abgeändert. Sollten Sie die DSFinV-K-Stammdaten noch nicht geprüft [...]


