Ab dem 27. September 2026 gelten neue EU-Vorgaben zur Information von Verbrauchern über die gesetzliche Gewährleistung und bestimmte Herstellergarantien.

KORONA bietet bereits verschiedene Artikelfelder und Artikeltexte, mit denen Sie die benötigten produktbezogenen Informationen an Ihren Artikeln hinterlegen können.

Was ist zu unterscheiden?

Bei den neuen Vorgaben werden zwei unterschiedliche Informationen verwendet:

Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft grundsätzlich Waren, die an Verbraucher verkauft werden. Hierfür gibt es eine einheitliche EU-Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

Diese Information ist nicht artikelspezifisch. Im stationären Handel kann die vorgeschriebene Mitteilung beispielsweise gut sichtbar im Kassenbereich bereitgestellt werden.

Herstellergarantie

Zusätzlich gibt es das sogenannte GARAN-Label für bestimmte Haltbarkeitsgarantien des Herstellers.

Das GARAN-Label wird benötigt, wenn der Hersteller

  • eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt,
  • diese Garantie ohne zusätzliche Kosten angeboten wird,
  • die Garantie für die gesamte Ware gilt und
  • der Hersteller diese Information dem Händler zur Verfügung stellt.

Diese Information ist artikelspezifisch.

Garantieinformationen in KORONA hinterlegen

Öffnen Sie den gewünschten Artikel unter Verkauf > Artikel, Warenwirtschaft > Artikel bzw.  Ticketing > Artikel und bearbeiten Sie ihn.

Im Abschnitt Artikeltexte können Sie zusätzliche Informationen zum Artikel hinterlegen.

Für Garantieinformationen können insbesondere folgende Felder verwendet werden:

Hersteller
Hier hinterlegen Sie den Hersteller bzw. den Garantiegeber.

Garantietext
Hier können Sie die Informationen zur Herstellergarantie hinterlegen, beispielsweise die Dauer der Garantie.

Beispiel:

3 Jahre Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für die gesamte Ware.

Info-URL
Hier kann bei Bedarf eine weiterführende Internetadresse zum Produkt oder zu den Garantiebedingungen des Herstellers hinterlegt werden.

Beschreibung
Falls die Modellbezeichnung nicht bereits eindeutig aus der Artikelbezeichnung hervorgeht, kann diese zusätzlich in der Beschreibung hinterlegt werden.

Beispiel:

Modell X200

Die Artikelbezeichnung und die Artikelnummer können ebenfalls zur eindeutigen Zuordnung des Produktes verwendet werden.

Beispiel

Für einen Artikel könnten die Informationen beispielsweise so hinterlegt werden:

Artikel: Wasserkocher X200
Hersteller: Muster GmbH
Beschreibung: Modell X200
Garantietext: 3 Jahre Haltbarkeitsgarantie
Info-URL: Internetadresse zu den Garantieinformationen des Herstellers

So stehen die Informationen zentral am Artikel zur Verfügung und können auch für weitere Prozesse und Ausgaben verwendet werden.

Artikeltexte importieren

Wenn Sie die entsprechenden Informationen für viele Artikel pflegen müssen, können die Artikeltexte auch über den benutzerdefinierten CSV-/Excel-Import übernommen werden.

Unter anderem können dabei die Felder

  • Garantietext,
  • Hersteller,
  • Info-URL und
  • weitere Artikeltexte

importiert bzw. aktualisiert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Benutzerdefinierter CSV-Import.

Artikeltexte ausgeben

Hinterlegte Artikeltexte können an der Kasse über die entsprechende Kassenfunktion ausgegeben werden.

Zusätzlich können Artikeltexte über Mehr > Artikeltext-Etiketten aus der Artikelliste auf Etiketten ausgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Artikeltexte und Etikettendruck.

Wichtig zum EU-GARAN-Label

Das von der EU vorgeschriebene GARAN-Label besitzt ein verbindlich vorgegebenes Layout. Ein normales Artikeltext- oder Preisetikett ersetzt dieses Label nicht automatisch.

Die in KORONA hinterlegten Artikeldaten können jedoch als Grundlage für die Erstellung bzw. Bereitstellung des vorgeschriebenen GARAN-Labels verwendet werden.

Ob für einen Artikel ein GARAN-Label erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Herstellergarantie ab. Informationen hierzu erhalten Sie in der Regel vom Hersteller bzw. Lieferanten.

Die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung und zum GARAN-Label finden Sie bei der Europäischen Kommission oder Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.