Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in Deutschland einen sogenannten Widerrufsbutton anbieten (§ 356a BGB). Der Button standardisiert, wie Kundinnen und Kunden ihr ohnehin bestehendes 14-tägiges Widerrufsrecht online ausüben. Es entstehen keine neuen Rechte — nur ein neuer, einheitlicher Weg.
Betroffen sind Shops, deren Sortiment widerrufbare Produkte enthält: Jahreskarten/Mitgliedschaften, undatierte Tickets, Merchandise und Gutscheine. Datumsgebundene Tickets bleiben ausgenommen — dort ist kein Button nötig.
Für den KORONA.event Onlineshop können Sie eine Widerrufsfunktion aktivieren und gezielt je Artikel entscheiden, ob der Kunde den Kauf widerrufen kann.
Unter Onlineshop > Checkout finden Sie den Schalter „Widerrufsablauf anzeigen„. Nach Aktivierung dieses Schalters wird im Onlineshop der Button „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile angezeigt.
Achtung: Bevor Sie die Widerrufsfunktion für den Onlineshop aktivieren, müssen Sie folgende Einstellungen vornehmen/prüfen:
- unter Verwaltung > Account > „Rechtliche Hinweise“ die Widerrufsbelehrung erstellen/ergänzen (Kontaktinformationen und Widerrufsfunktion-URL ergänzen)
- unter Kommunikation > E-Mail-Vorlagen die Vorlage „Widerruf erhalten“ prüfen
- in der E-Mail-Vorlage „Vorgang gebucht“ den Link zur Widerrufsbelehrung ergänzen. Tippen Sie „@wider“ ein und es erscheint der Platzhalter.
- an den Artikeln unter Leistungen > Artikel festlegen, welche Artikel zum Widerruf qualifiziert sind.
Artikelkonfiguration
Sie können für jeden Artikel entscheiden, ob er normal widerrufbar ist (Standard), gesondert behandelt werden muss (z.B. Jahreskarten) oder generell der Kauf nicht widerrufen werden kann.
Alle Artikel sind automatisch als Standard eingestellt. Sie müssen also nur die Artikel prüfen und ändern, deren Kauf nicht widerrufen werden darf oder geprüft werden muss. Datierte Tickets sind automatisch vom Widerruf ausgeschlossen gemäß § 312g II Nr. 9 BGB.
Bei Artikeln die als Mitgliedschaft/Jahrespass gekennzeichnet sind, muss der Kunde im Onlineshop ausdrücklich dem Verzicht auf sein Widerrufsrecht zustimmen. Andernfalls kann die Buchung nicht abgeschlossen werden. Damit ist sichergestellt, dass bei erfolgreichem Widerruf nicht der gesamte Kaufpreis erstattet werden muss.
Artikel mit dem Schlagwort „use-as-merchandise“ kommen automatisch in die manuelle Prüfung.
Gutscheine sind nur bis zur Nutzung widerrufbar. Der Widerruf läuft automatisch ab.
Es gibt nach § 312g II BGB einige Ausnahmen zum Widerrufsrecht. Im Zweifel sollte der Widerruf bei einem Artikel einfach auf Standard gestellt bleiben.
Ablauf Onlineshop
Wenn der Kunde im Onlineshop den Button „Vertrag widerrufen“ nutzt, erhält er ein Formular in dem er seine Buchungsnummer, seinen Namen und seine E-Mail-Adresse eingeben muss. Somit ist der Widerruf für Kunden mit und ohne Login möglich.
Im nächsten Schritt wählt der Kunde die zu widerrufenden Artikel aus und bestätigt den Widerruf. Der Kunde erhält im Anschluss eine automatische Widerrufsbestätigung. Der Vorgang wird außerdem in der Liste unter Verkauf > Widerrufe aufgeführt.
Widerrufe prüfen
Unter Verkauf > Widerrufe werden alle Vorgänge mit Widerruf aufgelistet. Filtern Sie ggf. die Liste nach Status „manuelle Prüfung“ um die Vorgänge zu finden, die nicht automatisch abgearbeitet werden konnten.
In der Detailansicht werden die widerrufenen Artikel angezeigt. Um Ticketnummern zu prüfen, öffnen Sie den Vorgang durch Klick auf die Vorgangsnummer. Im Tab Teilnehmer wählen Sie das/die Ticket(s) aus und kopieren die Ticketnummer(n), sodass Sie im KORONA.studio prüfen können, ob die Tickets bereits benutzt wurden.
Nach der Prüfung können Sie den Widerruf mit den Buttons auf der rechten Seite genehmigen und somit den Vorgang stornieren oder ablehnen.
Der Kunde erhält bei Genehmigung die übliche Stornierungsbestätigung und die Zahlung wird ggf. automatisch gutgeschrieben.







