Zahlungsmittelkorrektur von abgeschlossenen Belegen
Seit Einführung der TSE im Rahmen der KassenSichV sind Änderungen an abgeschlossenen Belegen in Deutschland nicht mehr zulässig. Daher ist die unten beschriebene Funktion nicht mehr zu verwenden. Stattdessen sollten folgende Schritte befolgt werden: Wenn ein Beleg mit der falschen Zahlart abgeschlossen wurde, muss er mit der Funktion Belegumkehr aufgehoben/korrigiert werden. Danach kann der ursprüngliche [...]