Allergenkennzeichnung

Anbieter von losen Lebensmitteln, wie Bäckereien, Konditoreien oder Backshops sind ab dem 13. Dezember 2014 dazu verpflichtet, gemäß der neuen Lebensmittelinformationsverordnung, Allergene auch bei unverpackten Waren zu kennzeichnen. Zu kennzeichnende Allergene sind: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Khorasan-Weizen) Krebstiere Eier Fisch Erdnüsse Soja Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose) Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, [...]