Die digitale Betriebsprüfung vorbereiten (Exportieren der GoBD / GDPdU-Daten)
Was bedeutet GoBD / GDPdU?
- Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Grundlage ist der § 147 UStG, Absatz 6. Daraus ergibt sich eine neue Archivierungsverpflichtung für Registrierkassen, die vorher so nicht existierte.
Der GoBD / GDPdU-Datenexport ermöglicht Ihnen die Vorhaltung Ihrer Kassendaten im GoBD / GDPdU-Format unabhängig von der Nutzungsdauer von KORONA.cloud.
Um den Export durchzuführen, fügen Sie auf der Seite Datenaustausch das gleichnamige Widget hinzu. Geben Sie dazu in der Eingabezeile oben „gobd“ oder „gdpdu“ ein und bestätigen Sie mit Hinzufügen. Das Widget erscheint nun immer auf dieser Seite.
Nun wählen Sie den benötigten Zeitraum und die Filiale (Organisationseinheit) aus. Starten Sie den Export, indem Sie den Button GoBD-Datensatz exportieren klicken.
Sie erhalten eine ZIP-Datei, die Ihre Daten im gesetzlich geforderten Format enthält und können diese speichern. Der Dateiname enthält standardmäßig die Bezeichnung “GoBDExport” und den ausgewählten Exportzeitraum.