Der Tagesabschluss oder auch Z-Bericht genannt, stellt die Abrechnung eines Berichtszeitraums dar und sollte immer am Ende eines Geschäftstages ausgeführt werden. Weitere Informationen zum Tagesabschluss finden Sie im Beitrag Der Tagesabschluss.
- Dieser Bericht gilt als Nachweis und ist aufbewahrungspflichtig. Diese Pflicht wird durch die digitale Aufbewahrung im Kassensystem erfüllt.
- Er dokumentiert den Umsatz innerhalb eines Berichtszeitraums, welcher zwischen dem letzten Z-Bericht und dem jetzigen Tagesabschluss generiert wurde.
- Er weist unter Anderem aus:
- Ein-/Ausgaben
- die Umsatzsteuer
- Zahlungsmittel
Die an der Kasse erstellten Tagesabschlüsse werden immer in die KORONA.cloud übertragen und somit digital aufbewahrt. Somit müssen die ausgedruckten Tagesabschlüsse nicht unbedingt aufbewahrt werden.
Die Seite Verkauf -> Tagesabschlüsse bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Tagesabschlüsse nochmals anzusehen und ggf. als PDF zu speichern.
Es ist nicht nötig die Tagesabschlüsse in Papierform aufzubewahren, auch nicht für Ihren Steuerberater. Dieser kann alle nötigen Daten auch aus dem Datev-Export ziehen. Diesen finden Sie im Menü Datenaustausch.
Um einen Tagesabschluss im A4-Format nachzudrucken, müssen die Druckeinstellungen angepasst werden. Stellen Sie die Druckgröße auf Poster und die Skalierung auf 150% bis 180%. So erhalten Sie einen Ausdruck mit Schrift in lesbarer Größe.
Es stehen Ihnen Filter für Kasse, Zeitraum und Z-Zähler zur Auswahl, um den fraglichen Tagesabschluss gezielt zu suchen.