Eine sehr häufige Frage ist, ob beim Live-Betrieb starten die Belegnummer und der Z-Zähler nicht zurückgesetzt werden müssten.
Aus rechtlicher Sicht ist ein Zurücksetzen dieser beiden Zähler nicht notwendig. Wichtig ist nur, dass Sie vor dem Starten des Live-Betriebes einen Tagesabschluss an der Kasse durchführen. Ihre Startbelegnummer und der Start Z-Zähler sind dann jeweils die aktuellen. Wenn Sie beim Wechsel in den Live-Betrieb ausgewählt haben, dass Belege und Tagesabschlüsse gelöscht werden, so sind diese im Backoffice auch nicht mehr abrufbar.
Ob die Testbelege an der Kasse noch abrufbar sind, spielt für die Steuer keine Rolle, da die Daten für das Finanzamt aus dem Backoffice gezogen werden und dort nur die produktiven Belege/ Tagesabschlüsse vorhanden sind.