Belegumkehr

Die Kassenfunktion Belegumkehr erstellt für den ausgewählten Beleg eine Korrektur, also einen Umkehrbeleg. Diese Funktion ist der alten Funktion Beleg stornieren vorzuziehen, da die alte Funktion mit der KassenSichV nicht vereinbar ist. Laut dieser dürfen abgeschlossene Belege nicht manipulierbar sein, was durch Beleg stornieren aber getan wird. Bei Verwendung einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ist das [...]